BAUEN & ENERGIE WIEN - Alles rund um gesundes Bauen, Renovieren, Finanzieren und Energiesparen.
Mit Fokus auf Umwelt- und Klimaschutz.
In Kooperation mit dem IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie

17. bis 20. Feb 2011
Messe Wien

BAUEN & ENERGIE WIEN
Alles rund um gesundes Bauen, Renovieren, Finanzieren und Energiesparen. Mit Fokus auf Umwelt- und Klimaschutz. In Kooperation mit dem IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie

Reed Exhibitions Messe Wien
 
Rauchverbot in der Messe Wien [zurück]

Generelles Rauchverbot in den Messehallen –
Zwingende Benutzung der Raucherzonen

Sehr geehrter Aussteller der BAUEN & ENERGIE WIEN,
wir heißen Sie bei uns im Hause herzlich willkommen und hoffen, dass alles nach Ihrer Zufriedenheit verläuft.
Mit diesem Schreiben wollen wir Sie und Ihre MitarbeiterInnen am Messestand – auch in Ihrem eigenen Interesse - nochmals eindringlich an die gesetzlichen Bestimmungen des Rauchverbots in öffentlichen Räumen erinnern. Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot.

Dieses Gesetz kommt damit auch in der Messe Wien vollinhaltlich zur Anwendung. Das heißt, dass am gesamten überdachten Gelände allen Personen das Rauchen ausnahmslos nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien erlaubt ist. In der Messe Wien befinden sich diese gekennzeichneten Zonen meist neben den Übergängen zwischen der Mall und den Messehallen. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf. Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert.

Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor!

Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messeverlauf. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichst,
Ihr Messeteam der BAUEN & ENERGIE WIEN

In Kooperation mit

IBO  
Kontakt Sitemap 10. September 2010 14:27
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